IG Jazz Berlin Jazzwoche Berlin

Unsere Themen

Unsere Ziele

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Sichtbarkeit und Anerkennung des Schaffens von Akteur*innen der Szene

Die Berliner Jazz- und Improvisationsszene gilt als eine der einflussreichsten und lebendigsten in Deutschland und darüber hinaus. Diese Vielfalt und Vitalität gilt es, sichtbar zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Schaffen anerkannt wird und im Kulturleben der Stadt seinen angemessen Platz bekommt. Konkret versuchen wir entsprechende Werkzeuge zur Sichtbarmachung der Szene zu initiieren, wie bspw. die Jazzwoche Berlin.

Was wir bisher erreicht haben:
Mitinitiierung des Jazzpreises Berlin 2016: Der Jazzpreis Berlin wird seitdem vom rbb in Kooperation mit der Senatsverwaltung vergeben. Wir begleiten den Prozess, reichen Vorschläge für Jurybesetzung ein und setzen uns für eine angemessene Ausgestaltung des Preises ein.
Initiierung und Durchführung der Jazzwoche Berlin seit 2019: Aktionswoche zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Berliner Jazz- und Improvisationsszene. Mitteleinwerbung bei der Senatsverwaltung, teilweise auch z.B. bei Musikfonds. Konzeption und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, Eröffnung, Diskurs und Podcast. Musikprogramm wird durch die Veranstalter*innen selbst kuratiert.

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Ausbau und Verbesserung der Förderstrukturen

Als Schnittstelle zwischen Szene und Verwaltung setzen wir uns für passgenaue Förderinstrumente auf der Ebene des Bundeslandes Berlin ein - und grundsätzlich für eine Erhöhung der Fördermittel. Aktuell kann nur ein kleiner Teil der Aktivitäten ausreichend unterstützt werden. Wir bringen uns in die Konzeption neuer und in die Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente für Jazz und Improvisierte Musik der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein, ausgerichtet an den aktuellen Bedürfnissen der Szeneakteur*innen. Wir fordern einerseits für Musiker*innen entsprechende Förderprogramme: Arbeitsstipendien, Basisförderung, Reisestipendien für Auslandsvorhaben. Und andererseits nachhaltige und strukturelle Förderinstrumente für Veranstalter*innen, sowohl für Reihen und Festivals als auch für Spielstätten im Bereich Jazz und Improvisierte Musik. Neben den genrespezifischen Förderinstrumenten setzen wir uns auch für eine angemessene Repräsentation in bspw. spartenoffenen Förderprogrammen ein.

Was wir bisher erreicht haben:

  • Eine schrittweise Erhöhung der Fördermittel für Jazz und Improvisierte Musik von 130.000 € (2011) auf 800.000 € (2019) und 1.173.586 € (2023).
  • Einrichtung eines Projektförderprogramms für Frauen „Jazzförderung im Künstlerinnenprogramm“
  • 2018 erstmals Einrichtung einer Basisförderung zur strukturellen Stärkung großer Ensembles aus dem Bereich Jazz und improvisierte Musik. Seit 2020 ist dieses Förderinstrument mehrjährig.

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Angemessene Vergütung

Die IG Jazz Berlin setzt sich für eine angemessen Vergütung freischaffender Jazz- und Improvisationsmusiker*innen ein. 2018 wurde die erste Honoraruntergrenzenempfehlung für den Bereich der öffentlichen Förderung auf Landesebene von uns veröffentlicht.
Seit 2022 beteiligen wir uns intensiv an einem gemeinsamen Berechnungsweg mit den Berliner Verbänden der Freien Musikszene. Dieses sogenannte “Berliner Modell” erlaubt es, in Auseinandersetzung mit Politik und Verwaltung die Zielgröße eines Tagessatzes zu etablieren. Aktuell wäre die Zielzahl ca. 680€ Tagessatz, als erste Stufen haben wir eine Honoraruntergrenzenempfehlung von 375€ als Tagessatz herausgegeben. Ziel ist es, eine Altersvorsorge zu ermöglichen, weshalb als Zielmarke das Erreichen eines Rentenpunktes festgelegt wurde. Diese bezieht sich ausschließlich auf Projekte und Veranstaltungen, die von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Fördermittel im Bereich Musik erhalten.
Wir arbeiten kontinuierlich an dem Erreichen unseres Zieles einer angemessen Bezahlung freischaffender Musiker*innen, die es erlaubt, resilient aufgestellt und ohne drohende (Alters-)Armut zu arbeiten und erhoffen uns einen Effekt über den Bereich der öffentlichen Förderung hinaus. Dabei haben wir stets die Herausforderungen der freien Szene vor Augen.

Was wir bisher erreicht haben:

  • Einführung von Honoraruntergrenzenempfehlungen im Bereich der öffentlichen Förderung auf Landesebene, die von der Senatsverwaltung als solche anerkannt werden und in den Förderrichtlinien verankert sind (nicht in verpflichtender Form, aber als Orientierung).
  • Gemeinsam mit den Verbänden des DACH Musik Berlin Erarbeitung eines Berechnungsweges, der den Anforderungen und Lebensrealitäten freischaffender Jazzmusiker*innen gerecht wird und im Papier “Berliner Modell” herausgegeben wurde. Dieser Berechnungsweg diente als Grundlage u.a. der vom Deutschen Musikrat herausgegebenen Zahl.

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Abbau von Diskriminierung und Förderung von Diversität und Teilhabe

Die Themen Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Diskriminierungssensibilität sind ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der IG Jazz Berlin. Wir setzen uns ein für eine geschlechtergerechte und diskriminierungssensible Jazzszene in Berlin. Unser Ziel ist der Zugang und die Teilhabe Aller an der Szene, unabhängig von Geschlecht, Sexualität, (sozialer) Herkunft, Rassismuserfahrung, Behinderung, Alter, Vermögen und Religion.

Was wir bisher erreicht haben:

  • Podcasts, Workshops und Austauschformate zu den Themen Diversitätssensibilität und Awareness (sowohl intern für den Vorstand als auch extern für alle Interessierten)
  • Sammlung von Informationen zu Anlaufstellen auf unserer Website
  • Mitarbeit in der AG Kunstfreiheit

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Mehr Räume für die Szene

Wir setzen uns ein für gut ausgestattete, bezahlbare/geförderte, gut erreichbare und vor allem auch ausreichende Arbeits- und Präsentationsräume für freischaffende Jazz- und Improvisationsmusiker*innen. Dabei arbeiten wir eng mit den anderen Kulturverbänden sowie den entsprechenden Stellen (Kulturraum Berlin gGmbH, Kulturräume Belin, Raumbüro Freie Szene) zusammen.

Was wir bisher erreicht haben:

  • 2016 Einrichtung einer Raumkoordinationsstelle für die Musik im Rahmen der Raumevaluierung durch den “Arbeitskreis Räume” der Koalition der Freien Szene (Jetzt: Raumbüro Freie Szene).
  • Gitarren- und Bassverstärker sowie Drumset wurden über Mittel der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingeworben für die Bereitstellung in dem Proberaum “Wilhelmsaue 112”.
  • Einbringen der Expertise bei der Kultur Raum Berlin GmbH und dem Raumbüro Freie Szene (u.a. Vorschläge/Entsendung für den Vergabefachbeirat des Raumbüros freie Szene).
  • Mitaufbau der Proberäme in der “Wache” (mittlerweile leider nicht mehr öffentlich).

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Eine Ankerinstitution für die Jazz- und Improvisationsszene in Berlin

Seit 2016 setzen wir uns gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion für Entstehung einer einzigartigen Ankerinstitution mit internationaler Strahlkraft in Berlin ein, die optimale Bedingungen für Produktion, Präsentation, Forschung, Vernetzung, Diskurs und Vermittlung bieten soll. Mit dieser neuartigen und klar profilierten Institution werden der Jazz, die Improvisierte Musik und deren Schnittmengen mit anderen Formen aktueller kreativer Musik erstmals gebündelt an prominentem Ort in Berlin verortet. Die nachhaltig finanzierte Institution soll eigenständige Impulse setzen und nachhaltig gestaltend wirken, umfangreiche Bildungs- und Vermittlungsarbeit leisten, Anknüpfungspunkt für interdisziplinäre und genreübergreifende Kooperationen sein und ist damit ein völlig neuartiger Katalysator für diskursive Prozesse und künstlerische Innovation von Musikformen, die in permanenter Transformation und Entwicklung begriffen sind. Damit wird eine Fehlstelle in der Berliner und bundesweiten Spielstättenlandschaft geschlossen.

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Repräsentation in den Medien

Jazz und Improvisierte Musik aus Berlin müssen in den Medien besser repräsentiert sein. Als Reaktion auf die Rundfunkreform (2023/24) fordern wir, dass insbesondere in Berlins öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die hiesige Jazz- und Improvisationsszene in all ihren Facetten dargestellt wird. Im Dialog mit den entsprechenden Rundfunkanstalten vertreten wir unsere Forderungen und bringen unsere Expertise ein.

Was wir bisher erreicht haben:

  • Schaffen eines direkten Dialogs mit dem rbb, um unsere Interessen und Ziele zu vertreten.
  • Wir unterstützen den offenen Brief der Deutschen Jazzunion “Kein Rundfunk ohne Jazz”, den wir als Verband mitunterzeichnet haben.

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Vernetzung

Als Verband, der die Interessen der gesamten Berliner Jazz- und Improvisationsszene vertritt, schaffen wir Räume und Formate, um einen Austausch unter all ihren Akteur*innen zu ermöglichen. Denn nur, wenn wir als Szene gemeinsam auftreten, können wir unsere Ziele erreichen.
Auch eine Vernetzung nach außen ist uns wichtig, so arbeiten wir eng mit Jazzverbänden anderer Bundesländer sowie auf Bundesebene zusammen und kooperieren mit anderen Kulturverbänden in Berlin, um für gemeinsame Themen Synergien zu schaffen.

Was wir bisher erreicht haben:

  • Zusammenarbeit mit anderen Kulturverbänden Berlins in der Koalition der Freien Szene und damit zusammenhängenden Arbeitsgruppen.
    Mitglieder der Initiative Kultur.Fördern.Gesetz.
  • Mitglied im Landesmusikrat Berlin.
  • Schaffung des DACH Musik Berlins, in welchem wir mit der Initiative Neue Musik (inm), dem Verband Alte Musik (VAM) und dem Zeitgenössischen Musiktheater (ZMB) bereits wichtige Meilensteine wie bspw. die Erarbeitung des “Berliner Modells” für eine Honoraruntergrenze in der Musik erarbeitet haben.
  • Regelmäßige Stammtische für Interessierte Akteur*innen der Szene.
  • Veranstaltung des Openings der Jazzwoche Berlin zur Vernetzung der Akteur*innen aus der Szene, Politik, Verwaltung, anderen Verbänden und dem Publikum.

groundwork.jazz

Mit dem von November 2022 bis März 2024 laufenden Projekt groundwork.jazz hat die IG Jazz Berlin als Interessenvertretung der Berliner Jazz- und Improvisationsszene gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern – dem Jazzinstitut Berlin und der Landesmusikakademie Berlin – ein nachhaltig stabiles Fundament für regionale Vernetzung, Strukturstärkung und Professionalisierung aufgebaut, die Akteur*innen kulturpolitisch aktiviert sowie verschiedene Themenbereiche intensiv und partizipativ diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet.

groundwork.jazz ist ein Projekt der IG Jazz Berlin, gefördert von der Initiative Musik.

Honoraruntergrenze in öffentlicher Musikförderung („Berliner Modell”)

Im Zuge der bundesweiten Bemühungen im Kulturbereich für die Etablierung verbindlicherer Honoraruntergrenzen, haben wir gemeinsam mit den im DACH Musik zusammengeschlossenen Musikverbänden der Freien Szene in Berlin erstmals ein transparentes und den Anforderungen der Realität freischaffender Musiker*innen entsprechendes Berechnungsmodell zur Festlegung von zu erreichenden Honoraruntergrenzen in der öffentlichen Förderung erarbeitet.

2018 haben wir als IG Jazz Berlin erstmals auf Landesebene Honorarempfehlungen für öffentlich geförderte Projekte im Bereich Jazz und Improvisierte Musik veröffentlicht. Einbezogen wurden hier Probenhonorare und Konzerthonorare. Die Senatsverwaltung in Berlin hat für die von ihr ausgeschriebenen Förderprogramme im Bereich Jazz (Projektförderung, Basisförderung) diese Empfehlung seitdem übernommen.

Diese wird nun abgelöst von dem "Berliner Modell" des DACH Musik Berlin.

Neu an der Berechnung des DACH Musik Berlin ist, dass sie

  • im Vergleich zu anderen bisher veröffentlichten Honorarempfehlungen von Vertreter*innen der Szene erarbeitet wurde und die Arbeitsrealität freischaffender Musiker*innen berücksichtigt.
  • besonderen Wert auf Transparenz in allen Bereichen legt.
  • die “unsichtbare/investive” Arbeitszeit von freischaffenden Musiker*innen und einen musikspezifischen Betriebskostenanteil beziffert.
  • das Erreichen eines Rentenpunktes mit Blick auf die Altersabsicherung im Kontext von Honoraruntergrenzen mitdenkt.
  • die Komplexität des Vorhabens adressiert und auf Problemfelder bei der Einführung von Honoraruntergrenzen in der Praxis hinweist.

Die vorliegende Berechnung beziffert die Höhe eines Tagessatzes für freischaffende Musiker*innen im Bereich der öffentlichen Förderung. Aktuell liegt sie bei 736 €.

Das Berliner Modell geht nicht davon aus, dass diese Zahl sofort erreichbar ist.

Um die bestehenden Förderstrukturen nicht zu überlasten, schlägt das DACH Musik Berlin vor, die Honoraruntergrenze schrittweise einzuführen. Diese Staffelung muss mit einer entsprechend proportionalen Aufstockung der Fördermittel einhergehen.

Vorgeschlagene schrittweise Einführung Untergrenze:

  1. Stufe: 60% (442,00 €), 2. Stufe: 80% (589 €), 3. Stufe: 100% (736€)

Bis zum erreichen eines Aufwuchses des Berliner Haushalts um eine solche Staffelung zu ermöglichen, empfehlen wir als IG Jazz Berlin angesichts der extrem angespannten Haushaltslage im Bereich der öffentlich geförderten Projekte eine Honoraruntergrenze von 375 Euro als Tagessatz. Dies entspricht der ersten Stufe aus dem Jahr 2023.

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Aktuell gibt es im Bereich Musik unterschiedliche Bemühungen zur fundierten Darlegung von Empfehlungen.

Auf Bundesebene hat die Deutsche Jazzunion im Dezember 2022 ihre "Richtlinie zur Vergütung von Jazzmusiker*innen (Mindestgagenempfehlung)" ebenfalls aktualisiert.

Für den Bereich Musik allgemein, hat der Deutsche Musikrat eine "Empfehlungen für Honoraruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten" im Mai 2023 veröffentlicht. Diese Berechnung orientiert sich unter anderem am "Berliner Modell" und geht ebenfalls einher mit politischen Forderung um eine Realisierung dieser Honoraruntergrenzen zu realisieren.

Räume

Kultur Räume Berlin

Gemeinsam mit dem DACH Musik Berlin bemühen wir uns um die Schaffung neuer, bezahlbarer und an den Bedürfnissen der Szene angepasster Räume.

Dazu arbeiten wir mit zwei Stellen eng zusammen:

Für die Schaffung und Vermietung von Probe- und Arbeitsräumen auf Landesebene ist aktuell Kultur Räume Berlin zuständig. Diese ist ein Bündnis aus Verwaltung, Freier Szene, gemeinwohlorientierter Immobilienwirtschaft und der eigens gegründeten Kulturraum Berlin GmbH.

2020 wurde Kultur Räume Berlin gegründet, um Arbeitsräume für die Freie Szene fortan in einem starken Netzwerk zu sichern. Seit Anfang 2021 setzt dieses Bündnis das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt um und entwickelt es weiter. Als kooperativer Zusammenschluss von sechs Akteur*innen aus Verwaltung, Immobilienwirtschaft und Freier Szene soll das Arbeitsraumprogramm künftig passgenauer, flexibler und schneller umgesetzt werden. (Auszug aus der Selbstbeschreibung von Kultur Räume Berlin)

Raumbüro Freie Szene
Raumbüro Freie Szene ist ein Projekt des Bündnis Freie Szene Berlin e. V. und vertritt im Rahmen von Kultur Räume Berlin die Interessen der Freien Szene bezüglich der räumlichen Infrastruktur.

Ihr habt Fragen zu z.B. Raumvergabeverfahren oder konkrete Ideen und Vorschläge zu Räumen? Dann wendet euch gerne an das Raumbüro Freie Szene, um ein Beratungsgespräch auszumachen.

Über die Website der Kultur Räume Berlin können sämtliche Arbeits- und Proberäume, die der freien Szene zur Verfügung stehen gefunden und gemietet werden. Das Programm „Kultur Räume Kontingente“ (KRB) bietet Künstler*innen die Möglichkeit, Proberäume in etablierten Proberaumstandorten mit ausgezeichneter Ausstattung stunden- oder tageweise zu vergünstigten Konditionen zu mieten.
Dafür ist zunächst eine Registrierung notwendig. Neu gibt es jetzt das Programm "Kultur Räume Studios", über welches der Standort Wilhelmsaue gebucht werden kann.

Folgende Standorte für den Bereich Jazz & Improvisierte Musik gibt es:

Achtung: Aufgrund der aktuellen Haushaltskürzungen wird es im Arbeitsraumprogramm zu größeren Veränderungen kommen. Wir informieren euch, welche Standorte erhalten bleiben sobald wir mehr wissen

1) Wilhelmsaue 112 - kostenlos bis Dezember 2023 10715 Berlin (Der Proberaum befindet sich im zweiten Stock der Ersten Kirche Christi, in der Wilhelmsaue 112, 10715 Berlin. Weitere Informationen sowie die Anmeldung findet Ihr auf der kulturraeume.berlin Website oder dem Link: https://kulturraeume.berlin/temporaer-mieten/kultur-raeume-studios/

2) Studio Börne - subventionierter Stundensatz von 5 Euro (Weissensee http://studioboerne45.de)

3) Berlin School of Sound - subventionierter Stundensatz von 5 Euro (Acud/ Mitte https://www.berlinschoolofsound.com)

4) St. Matthäus Kirche - subventionierter Stundensatz von 5 Euro (Mitte https://stiftung-stmatthaeus.de)

5) Centre Français de Berlin (https://centre-francais.de/de/kultur-raeume-kontingente/)

Zusätzlich gibt es weiterhin die Möglichkeit, den Klubraum des Jazzkellers69 in der alten Kita in Schöneweide gegen Spende zu nutzen. Der Ansprechpartner ist hier Peter Ehwald (Mail mit Betreff Proben in der Alten Kita an info@peter-ehwald.net)

Förderungen

Als Musiker*in, Veranstalter*in und Clubbetreiber*in der Berliner Jazz und Improvisationsszene gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Speziell für in Berlin lebende Akteur*innen der Szene greifen im Bereich der öffentlichen Förderung die Programme der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Aber auch auf Bundesebene gibt es zahlreiche Institutionen und Programme, die wir Dir hier kurz vorstellen und Dir zeigen, wo Du dich weiterinformieren und bewerben kannst.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Als für die Förderung der Kultur zuständiges Verwaltungsorgan, vergibt die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Förderungen im Bereich Jazz und Improvisierte Musik.

Aktuell stehen folgende Förderprogramme zur Verfügung:

JAZZSPEZIFISCHE FÖRDERPROGRAMME

Basisförderung Alte Musik, Neue Musik, Klangkunst und Jazz
Gefördert werden ausschließlich Berliner Jazzformationen, deren Stammbesetzungen nachweislich mindestens 5 Musiker*innen oder mehr umfassen, deren Arbeitsmittelpunkt in Berlin liegt und die bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten sind. Kriterien für die Gewährung einer Basisförderung sind in erster Linie die künstlerische Qualität, Entwicklungsfähigkeit
und Kontinuität.
Die Förderungssumme für ein Ensemble beträgt pro Förderungsjahr maximal 100.000 €.
Alle Informationen zur Basisförderung Alte Musik, Neue Musik, Klangkunst und Jazz

Jazzpreis Berlin
Seit 2017 vergeben das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), vertreten durch sein Kulturradio radio3, gemeinsam den Jazzpreis Berlin.
Der*die Preisträger*in wird von einer Expert*innenjury benannt, eine Bewerbung ist nicht möglich.
Alle Informationen zum Jazzpreis Berlin

Projektförderung Jazz
Gefördert werden zeitlich begrenzte und nicht-kommerzielle Vorhaben im Bereich Musik, deren inhaltlicher Schwerpunkt auf Jazz liegt. Eine grundsätzliche Offenheit gegenüber allen Spielarten des Jazz und der improvisierten Musik ist darin eingeschlossen.
Darunter fallen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Festivals. Vernetzende Projekte insbesondere zur Stärkung und Sichtbarmachung von Frauen im Jazz sind ausdrücklich erwünscht.
Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind. Die Ausschreibung erfolgt jährlich.
Die nächste Antragsfrist ist voraussichtlich im Herbst 2025.
Alle Informationen zur Projektförderung Jazz

Arbeitsstipendien Jazz
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Arbeitsstipendien im Bereich Jazz zur Förderung von Künstler*innen sowie zur Stärkung der Kunstform in Berlin.
Die Stipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel jährlich.
Die nächste Antragsfrist ist voraussichtlich im Herbst 2025.
Alle Informationen zu den Arbeitsstipendien Jazz

ALLGEMEINE FÖRDERPROGRAMME

Spartenoffene Förderung
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten (u.a. für Reihen und Festivals) aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Vergeben werden diese in verschiedenen Programmen.
Alle Informationen zu der Spartenoffenen Förderung

Ausschreibung zur Vergabe von Studioterminen
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bietet in Kooperation mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und dem ≡ TUNE IN Studio Berlin ≡ der Hans-Werner-Henze-Musikschule die Möglichkeit an, in einem professionell ausgestatteten Tonstudio eigene Produktionen durchzuführen. Hierfür wird ein Zeitkontingent zur Verfügung gestellt, welches im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an Berliner Musikschaffenden vergeben wird.
Alle Informationen zur Ausschreibung

Kofinanzierungsfonds
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstler*innen sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Alle Informationen zum Kofinanzierungsfonds

Reisestipendien für Auslandsvorhaben
Es werden Stipendien für Reise und Transport im Zusammenhang mit herausragenden Präsentationsvorhaben im Ausland vergeben. Gefördert werden Vorhaben von professionellen Berliner Künstler+innen oder Gruppen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte öffentlichkeitswirksame Präsentationsformate, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele.
Alle Informationen zur Ausschreibung

Hier geht es zur Übersicht der Förderprogramme im Bereich Musik der Senatsverwaltung

Stiftung Árvore

Die Stiftung Árvore fördert keine Projekte, sondern die Künstler*innen direkt in Form eines Lebenskostenbeitrags über einen Zeitraum von 4 Jahren.

Der monatliche Beitrag an Musikschaffende in der Schweiz ist 2100 Franken und 1200 Euro an solche in Deutschland. Das sind jeweils 60 % des Mindestlohns in den beiden Ländern.

Die Bewerbung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Eine Bewerbung ist ausschließlich in einem bestimmten Zeitrahmen möglich. Das Zeitfenster für 2024 ist bereits geschlossen.

Alle Informationen zum Förderprogramm der Stiftung Árvore

Musikfonds

Der Musikfonds ist eine Förderinstitution auf Bundesebene.

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.
Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.
Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. (Aus der Selbstbeschreibung des Musikfonds)

PROJEKTFÖRDERUNG

Anträge mit Antragssummen zwischen 3.001 und 50.000 EUR
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 EUR können zu zwei festgelegten Fristen im Jahreingereicht werden.
Für 2025 stehen folgende Förderrunden aus:

  1. Förderrunde 2025
    Antragstellung: 01.-31.03.2025 (18:00 Uhr MEZ)
  2. Förderrunde 2025
    Antragstellung: 01.-30.09.2025 (18:00 Uhr MEZ)

Anträge mit Antragssummen bis zu 3.000 EUR
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 EUR nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 EUR gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu mehreren Fristen im Jahr eingereicht werden. Für 2025 gibt es vier Förderrunden:

  1. Förderrunde 2025
    Antragstellung: 01.02.-28.02.2025 (18:00 Uhr MEZ)
  2. Förderrunde 2025
    Antragsstellung: 01.05.-30.05.2025 (18:00 Uhr MEZ)
  3. Förderrunde 2025
    Antragstellung: 01.08.-29.08.2025 (18:00 Uhr MEZ)
  4. Förderrunde 2025
    Antragstellung: 01.11.-28.11.2025 (18:00 Uhr MEZ)

Alle Informationen zu den Förderungen des Musikfonds

Initiative Musik

Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft und agiert auf Bundesebene.

Gestärkt wird die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Schwerpunkte der Programme, Projekte und Awards sind die Unterstützung von professionellen Newcomer*innen, Musiker*innen, Livemusikclubs und Musikunternehmen sowie der Ausbau bundesweit nachhaltiger Strukturen für Rock, Pop und Jazz.

Künstler*innenförderung
Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für in Deutschland lebende Musiker*innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik.
Die nächste Antragsphase findet vom 19.03.2025 bis 09.04.2025 statt.
Alle Informationen zur Künstler*innenförderung

Internationale Tourförderung
Finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten für Musiker*innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten (Showcases, Supporttouren, Presse- und Promoauftritten) im Ausland.
Antragstellung spätestens 5 Wochen vor Tourbeginn.
Alle Informationen zur Internationalen Tourförderung

GO! Export
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Alle Informationen zur GO! Export-Förderung

DO! Export
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler*innen im Ausland. Das Programm befindet sich aktuell in der Pilotphase.
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Alle Informationen zur DO! Export-Förderung

Infrastrukturförderung
Unterstützung für Projekte und Formate, die auf den Aufbau und die Entwicklung von Netzwerken und nachhaltigen Rahmenbedingungen für Künstler*innen und die Popularmusik in Deutschland zielen.
Die Antragsphase für die 1. Förderrunde im Jahr 2025 startet am 03. Februar und läuft bis 17. Februar 2025, 18.00 Uhr.
Alle Informationen zur Infrastrukturförderung

Live 500
Das Förderprogramm Live 500 setzt seinen Förderfokus auf niedrigschwelligen Livemusikformate. Es soll ein Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstler*innen (auch im Newcomer*innen-Bereich) zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen ebenso wie für das Publikum zu ermöglichen. Ein weiteres Förderziel ist es, durch das Programm Live 500, die ländlichen und kulturstrukturell schwächeren Regionen stärken.
Anträge für Live 500 – 2. Förderrunde (2024/2025) konnten vom 23.09.2024 (13:00 Uhr) bis zum 23.10.2024 (13:00 Uhr) gestellt werden.
Alle Informationen zu Live 500

PlugIn
Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das neu aufgelegte Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.
Anträge konnten zwischen dem 17.06. und dem 12.07.2024 (18 Uhr) gestellt werden.
Alle Informationen zu PlugIn

Festivalförderfonds
Mit dem Festivalförderfonds wurde erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals: mindestens 80% der bewilligten Projekte sollen von Festivals mit max. 15.000 Besucher*innen durchgeführt werden. Aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.
Anträge für den Festivalförderfonds konnten vom 11.10.2024 bis 04.11.2024 eingereicht werden.
Alle Informationen zum Festivalförderfonds

Geschlechtergerechtigkeit & Diversität

Die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Diskriminierungssensibilität sind ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der IG Jazz Berlin und sind vor allem in diesem Jahr vermehrt in den Fokus gerückt. In ihrer Arbeit setzt sich die IG Jazz Berlin für eine geschlechtergerechte und diskriminierungssensible Jazzszene in Berlin ein.

Neben internen Diskussionen und Weiterbildungen zu diesen Themen hat die IG Jazz Berlin mehrere Panels und Podcastfolgen im Rahmen der Jazzwochen 2,3,4 und 5 durchgeführt und aufgenommen.

Panels

Jazzwoche Berlin #6: Recognizing Visibilities

Jazzwoche Berlin #6: Nähe & Distanz - Grenzen und Ungleichheiten sichtbar machen

Jazzwoche Berlin #5: Über:Safe(r) Spaces

Jazzwoche Berlin #4: Queerness im “Jazz”

Jazzwoche Berlin #3: Gleichstellung und Diversity in der Berliner Jazzszene

Jazzwoche Berlin #2: Hierarchien im musikalischen Miteinander

Podcasts

Im Rahmen des Podcasts “Jazz.leben - Stimmen aus der Szene” wurden u.a. die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Diversität, Rassismus, Queerness, kritische Männlichkeit, Klassismus, Privilegien und strukturelle Benachteiligung in verschiedenen Gesprächen aufgegriffen. Alle Folgen sind auf der Webseite der Jazzwoche Berlin zu finden oder beispielsweise auf Spotify.

Auch in dem Podcast der IG Jazz Berlin, “B:jazz”, wird der Themenkomplex Geschlechtergerechtigkeit und Diversität in einzelnen Folgen behandelt, beispielsweise in folgenden Folgen:

Folge Nr. 6: Queer Cheer + Music Me Too: addressing violence and discrimination in jazz and improvised music

Folge Nr. 8: Classism and Access

Folge Nr. 11: Eltern und Jazz

Die IG Jazz Berlin ist zudem Mitunterzeichnerin der Gemeinsamen Erklärung zur Gleichstellung von Frauen im Jazz die von der Deutschen Jazzunion verfasst wurde.

Verschiedene Workshops zum Thema Diskriminierung, Diversität und Umgang mit Grenzüberschreitungen sind für März 2024 geplant.

Du möchtest dich als Mitglied in diese Prozesse einbringen? Dann melde dich mit dem Betreff Geschlechtergerechtigkeit & Diversität unter post@ig-jazz-berlin.de

Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung und von sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt

Hier findet ihr eine Auswahl an Beratungs- und Anlaufstellen in Berlin für Menschen, die Diskriminierung, insbesondere Sexismus, Rassismus, Queer- und Transfeindlichkeit und/oder sexualisierter, häuslicher, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt waren oder sind.

Die Liste wird laufend ergänzt und aktualisiert.

  • akse: aktiv und selbstbestimmt e.V.: Beratung für Menschen mit Behinderung

  • Anlauf­stelle für Diskri­mi­nie­rungs­schutz an Schulen (ADAS): Beratung für Schüler*innen, Eltern, lehrkräfte und Schulpersonal an Berliner Schulen, die Diskriminierung erlebt haben

  • Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB: Beratungsstelle primär für in Berlin lebende Menschen, die rassistische und damit zusammenhängende Diskriminierungserfahrungen machen

  • Berliner Krisendienst: Hilfe bei psychosozialen Krisen und akuten seelischen und psychiatrischen Notsituationen

  • BIG Hotline target_blank: Hilfe bei häuslicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Nummer: 030 611 03 00

  • Each One Teach One (EOTO): bietet Beratung für Schwarze, Afrikanische und Afrodiasporische Menschen in Berlin in allen Fällen von Diskriminierung an

  • Gladt e.V.: engagieren sich gegen Rassismus, Sexismus, Trans*- und Homofeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit sowie andere Formen von Diskriminierung.

  • LADG Ombudsstelle: Unterstützt und berät bei der Durchsetzung der Rechte nach dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz

  • LARA: Fachstelle und Beratung gegen sexualisierte Gewalt and Frauen

  • LesMigraS: Beratung für Lesben, bisexuellen Frauen, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen und Meldestelle für diese Personengruppen für erlebte Gewalt und Diskriminierung

  • MANEO: hilft schwulen und bisexuellen Männern, die von schwulenfeindlicher Gewalt und Diskriminierung betroffen sind.

  • Reach Out: Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin. Unterstützt und beraten werden auch Angehörige, Freund*innen der Opfer und Zeug*innen eines Angriffs.

  • Schwulenberatung Berlin: Beratungs- und Gruppenangeboten, die sich an schwule, lesbische, bisexuelle, trans* und inter* Menschen richten

  • themis- Vertrauensstelle: Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche

  • TrIQ: gewährleistet ein professionelles Beratungsangebot in den Bereichen Trans*, Inter* und Queer.

  • Wildwasser Berlin: Unterstützt Frauen und Mädchen, die in ihrer Kindheit sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren