IG Jazz Berlin Jazzwoche Berlin

Unsere Themen

Unsere Ziele

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Konzeption neuer und Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente für Musiker*innen und Veranstalter*innen

Die IG Jazz kooperiert mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bei der Konzeption neuer und Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente (Projektförderung, Stipendien inkl. Studioförderung, Tourneeförderung, Künstler*innenförderung, Ensembleförderung, Spielstättenförderung, Basisförderung). An dieser Stelle ist die IG Jazz Berlin die Schnittstelle zwischen Szene und Verwaltung.

  • Es konnte erreicht werden, dass die Fördermittel für Jazz und improvisierte Musik schrittweise von 130.000 € (2011) auf 800.000 € (2019) erhöht wurden (Projektmittel, Stipendien und Basisförderung) und 2023 auf 1.173.586 €.
  • Einrichtung eines Projektförderprogramms für Frauen „Jazzförderung im Künstlerinnenprogramm“
  • Es konnte erreicht werden, dass 2018 erstmals eine Basisförderung zur strukturellen Stärkung großer Ensembles aus dem Bereich Jazz und improvisierte Musik eingerichtet wurde. Ab 2020 ist dieses Förderinstrument mehrjährig.

Weiterhin besteht die Forderung nach einem nachhaltigen und strukturellem Förderinstrument für Veranstalter*innen, sowohl im Bereich der Reihen und Festivals, als auch Spielstätten im Bereich Jazz und Improvisierte Musik.
Hierüber ist die *IG Jazz Berlin* mit der Verwaltung und mit den Berliner Veranstalter*innen in konstruktivem Austausch.

Grundsätzlich besteht immer die Forderung nach Erhöhung der Mittel. Derzeit kann nur ein Teil der Aktivitäten in Berlin ausreichend finanziert werden.
Das Volumen der Antragssummen liegen ständig weit über dem Volumen der zu vergebenden Mittel.

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Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Musiker*innen aus den Bereichen Jazz und improvisierter Musik

  • Erreicht werden konnte die weitgehende Durchsetzung von Mindeststandards für Konzert- und Proben-Honorare bei öffentlich geförderten Projekten (siehe Honoraruntergrenze "Berliner Modell"). Diese konnten in einem gemeinsamen Prozess mit den Verbänden des DACH Musik Berlin aktualisiert und auf Basis einer fundierten und an die Arbeits- und Lebensrealität von freischaffenden Musiker*innen gesetzt werden.

  • Einrichtung und Verwaltung des kostenlosen Probenraumes „Die Wache“ für professionell arbeitende Berlin Musiker*innen aus den Bereichen Jazz, Impro und Neue Musik (gemeinsam mit der initative neue musik) (ist nicht mehr verfügbar)

  • Mitarbeit bei der deutschlandweiten Jazzstudie 2016 (gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion), die erstmals wissenschaftlich die Arbeitsbedingungen von Jazzmusiker*innen untersucht.

Weiterhin besteht die Forderung, ausreichend bezahlbare und gut ausgestattete Proberäume für Musiker*innen aus dem Bereich Jazz und Improvisierte Musik zu schaffen.
Hier agiert die IG Jazz Berlin gemeinsam mit dem DACH Musik und der Koalition der Freien Szene und arbeitet eng mit PROSA und der Kultur Raum Berlin GmbH zusammen.

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Mehr Präsenz in der Öffentlichkeit für Jazz und Improvisierte Musik in Berlin

  • Konzeption und Veranstaltung der „Jazzwoche Berlin“ seit 2019
  • Kooperation mit field-notes und der Erweiterung der Online-Plattform und Printausgabe um Jazz von 2019 bis 2023 (siehe www.field-notes.berlin)
  • Gemeinsame Verfassung eines Konzept für eine Zentrale Spielstätte für Jazz und improvisierte Musik in Berlin gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion und Till Brönner

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Bessere Repräsentation von Jazz und Improvisierter Musik – insbesondere der regionalen Szene – im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Auf Initiative der IG Jazz Berlin wurde der Berliner Jazzpreis eingerichtet. Seit 2017 wird einmal jährlich gemeinsam von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und dem Rundfunk Berlin Brandenburg ein mit 15.000 € dotierter Jazzpreis vergeben.

Weiterhin besteht die ständige Forderung nach mehr Sendezeit und Repräsentation der regionalen Szene in allen Sendern des öffentlichen Rundfunks.
2019 hat sich die IG Jazz gemeinsam mit anderen Musikverbänden und dem Landesmusikrat gegen die massiven Kürzungen beim rbb positioniert und ist in der AG Sendezeit der Koalition der Freien Szene vertreten.

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Jazzbeirat und Juryverfahren

Die IG Jazz Berlin macht Vorschläge von Expert*innen für Jazzbeirat und Jurys (Jazzförderung Berliner Senat, Jury für die spartenübergreifende Förderung aus City Tax Mitteln, Jazzpreis Berlin) und ist diesbezüglich im Austausch mit den Vertreter*innen der Verwaltung.

Die IG Jazz Berlin ist in Austausch mit der Senatsverwaltung über die Weiterentwicklung und Konzeption von Juryverfahren und hat an Workshops zum Thema teilgenommen.

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Kooperation mit anderen Akteur*innen der Freien Szene Berlins

Im DACH Musik Berlin, einem losen Zusammenschluss Berliner Interessensverbände aus verschiedenen Musikbereichen, arbeitet die IG Jazz mit der Initiative neue musik, der Vereinigung für Alte Musik und dem Verband Zeitgenössisches Musiktheater Berlin an gemeinsamen Themen.

Seit Gründung der Koalition der Freien Szene versucht die IG Jazz Berlin im Sprecher*innenkreis vertreten zu sein.
Seit 2019 ist die IG Jazz Mitglied im Bündnis Freie Szene e.V., der die Arbeit der Koalition der Freien Szene unterstützt.

Die IG Jazz Berlin ist in Diskurs und Austausch mit der Politik und Verwaltung, mit der Deutschen Jazzunion, mit den Berliner Musikverbänden und Verbänden anderer Sparten wie auch dem Musicboard über aktuelle kulturpolitische Themen und Perspektiven.

groundwork.jazz

Mit dem von November 2022 bis März 2024 laufenden Projekt groundwork.jazz hat die IG Jazz Berlin als Interessenvertretung der Berliner Jazz- und Improvisationsszene gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern – dem Jazzinstitut Berlin und der Landesmusikakademie Berlin – ein nachhaltig stabiles Fundament für regionale Vernetzung, Strukturstärkung und Professionalisierung aufgebaut, die Akteur*innen kulturpolitisch aktiviert sowie verschiedene Themenbereiche intensiv und partizipativ diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet.

groundwork.jazz ist ein Projekt der IG Jazz Berlin, gefördert von der Initiative Musik.

Honoraruntergrenze in öffentlicher Musikförderung („Berliner Modell”)

Im Zuge der bundesweiten Bemühungen im Kulturbereich für die Etablierung verbindlicherer Honoraruntergrenzen, haben wir gemeinsam mit den im DACH Musik zusammengeschlossenen Musikverbänden der Freien Szene in Berlin erstmals ein transparentes und den Anforderungen der Realität freischaffender Musiker*innen entsprechendes Berechnungsmodell zur Festlegung von zu erreichenden Honoraruntergrenzen in der öffentlichen Förderung erarbeitet.

2018 haben wir als IG Jazz Berlin erstmals auf Landesebene Honorarempfehlungen für öffentlich geförderte Projekte im Bereich Jazz und Improvisierte Musik veröffentlicht. Einbezogen wurden hier Probenhonorare und Konzerthonorare. Die Senatsverwaltung in Berlin hat für die von ihr ausgeschriebenen Förderprogramme im Bereich Jazz (Projektförderung, Basisförderung) diese Empfehlung seitdem übernommen.

Diese wird nun abgelöst von dem "Berliner Modell" des DACH Musik Berlin.

Neu an der Berechnung des DACH Musik Berlin ist, dass sie

  • im Vergleich zu anderen bisher veröffentlichten Honorarempfehlungen von Vertreter*innen der Szene erarbeitet wurde und die Arbeitsrealität freischaffender Musiker*innen berücksichtigt.
  • besonderen Wert auf Transparenz in allen Bereichen legt.
  • die “unsichtbare/investive” Arbeitszeit von freischaffenden Musiker*innen und einen musikspezifischen Betriebskostenanteil beziffert.
  • das Erreichen eines Rentenpunktes mit Blick auf die Altersabsicherung im Kontext von Honoraruntergrenzen mitdenkt.
  • die Komplexität des Vorhabens adressiert und auf Problemfelder bei der Einführung von Honoraruntergrenzen in der Praxis hinweist.

Die vorliegende Berechnung beziffert die Höhe eines Tagessatzes für freischaffende Musiker*innen im Bereich der öffentlichen Förderung. Aktuell liegt sie bei 631,14 €.

Das Berliner Modell geht nicht davon aus, dass diese Zahl sofort erreichbar ist.

Um die bestehenden Förderstrukturen nicht zu überlasten, schlägt das DACH Musik Berlin vor, die Honoraruntergrenze schrittweise einzuführen. Diese Staffelung muss mit einer entsprechend proportionalen Aufstockung der Fördermittel einhergehen. In einem ersten Schritt wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung geprüft, welcher Aufwüchse es bedarf, um die erste Honorar-Stufe zu erreichen.

Vorgeschlagene schrittweise Einführung Untergrenze:
2024/2025: 60% (375,00 €), 2. Stufe: 80% (504,91 €), 3. Stufe: 100% (631,14€)
Als aktuellen Tagessatz empfehlen wir die erste Stufe, also eine Honoraruntergrenze von 375 Euro bei öffentlich geförderten Projekten.

Bis zum erreichen eines Aufwuchses des Berliner Haushalts um eine solche Staffelung zu ermöglichen, empfehlen wir als IG Jazz Berlin im Bereich der öffentlich geförderten Projekte eine Honoraruntergrenze von 350 Euro als Tagessatz.

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Aktuell gibt es im Bereich Musik unterschiedliche Bemühungen zur fundierten Darlegung von Empfehlungen.

Auf Bundesebene hat die Deutsche Jazzunion im Dezember 2022 ihre "Richtlinie zur Vergütung von Jazzmusiker*innen (Mindestgagenempfehlung)" ebenfalls aktualisiert.

Für den Bereich Musik allgemein, hat der Deutsche Musikrat eine "Empfehlungen für Honoraruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten" im Mai 2023 veröffentlicht. Diese Berechnung orientiert sich unter anderem am "Berliner Modell" und geht ebenfalls einher mit politischen Forderung um eine Realisierung dieser Honoraruntergrenzen zu realisieren.

Räume

Kultur Räume Berlin

Gemeinsam mit dem DACH Musik Berlin bemühen wir uns um die Schaffung neuer, bezahlbarer und an den Bedürfnissen der Szene angepasster Räume.

Dazu arbeiten wir mit zwei Stellen eng zusammen:

Für die Schaffung und Vermietung von Probe- und Arbeitsräumen auf Landesebene ist aktuell Kultur Räume Berlin zuständig. Diese ist ein Bündnis aus Verwaltung, Freier Szene, gemeinwohlorientierter Immobilienwirtschaft und der eigens gegründeten Kulturraum Berlin GmbH.

2020 wurde Kultur Räume Berlin gegründet, um Arbeitsräume für die Freie Szene fortan in einem starken Netzwerk zu sichern. Seit Anfang 2021 setzt dieses Bündnis das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt um und entwickelt es weiter. Als kooperativer Zusammenschluss von sechs Akteur*innen aus Verwaltung, Immobilienwirtschaft und Freier Szene soll das Arbeitsraumprogramm künftig passgenauer, flexibler und schneller umgesetzt werden. (Auszug aus der Selbstbeschreibung von Kultur Räume Berlin)

PROSA (PROjekt zur Schaffung künstlerischer Arbeitsräume)
PROSA ist ein Projekt des Bündnis Freie Szene Berlin e. V. und vertritt im Rahmen von Kultur Räume Berlin die Interessen der Freien Szene bezüglich der räumlichen Infrastruktur.

Ihr habt Fragen zu z.B. Raumvergabeverfahren oder konkrete Ideen und Vorschläge zu Räumen? Dann wendet euch gerne an PROSA, um ein Beratungsgespräch auszumachen.

Über die Website der Kultur Räume Berlin können sämtliche Arbeits- und Proberäume, die der freien Szene zur Verfügung stehen gefunden und gemietet werden. Das Programm „Kultur Räume Kontingente“ (KRB) bietet Künstler*innen die Möglichkeit, Proberäume in etablierten Proberaumstandorten mit ausgezeichneter Ausstattung stunden- oder tageweise zu vergünstigten Konditionen zu mieten.
Dafür ist zunächst eine Registrierung notwendig. Neu gibt es jetzt das Programm "Kultur Räume Studios", über welches der Standort Wilhelmsaue gebucht werden kann.

Folgende Standorte für den Bereich Jazz & Improvisierte Musik gibt es:

1) Wilhelmsaue 112 - kostenlos bis Dezember 2023 10715 Berlin (Der Proberaum befindet sich im zweiten Stock der Ersten Kirche Christi, in der Wilhelmsaue 112, 10715 Berlin. Weitere Informationen sowie die Anmeldung findet Ihr auf der kulturraeume.berlin Website oder dem Link: https://kulturraeume.berlin/temporaer-mieten/kultur-raeume-studios/

2) Studio Börne - subventionierter Stundensatz von 5 Euro (Weissensee http://studioboerne45.de)

3) Berlin School of Sound - subventionierter Stundensatz von 5 Euro (Acud/ Mitte https://www.berlinschoolofsound.com)

4) St. Matthäus Kirche - subventionierter Stundensatz von 5 Euro (Mitte https://stiftung-stmatthaeus.de)

5) Centre Français de Berlin (https://centre-francais.de/de/kultur-raeume-kontingente/)

Zusätzlich gibt es weiterhin die Möglichkeit, den Klubraum des Jazzkellers69 in der alten Kita in Schöneweide gegen Spende zu nutzen. Der Ansprechpartner ist hier Peter Ehwald (Mail mit Betreff Proben in der Alten Kita an info@peter-ehwald.net)

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PROBERAUM DIE WACHE / ACUD

Leider steht seit Januar 2022 der Proberaum in der Eberswalder nicht mehr zur Verfügung.

Förderungen

Als Musiker*in, Veranstalter*in und Clubbetreiber*in der Berliner Jazz und Improvisationsszene gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Speziell für in Berlin lebende Akteur*innen der Szene greifen im Bereich der öffentlichen Förderung die Programme der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Aber auch auf Bundesebene gibt es zahlreiche Institutionen und Programme, die wir Dir hier kurz vorstellen und Dir zeigen, wo Du dich weiterinformieren und bewerben kannst.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Als für die Förderung der Kultur zuständiges Verwaltungsorgan, vergibt die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Förderungen im Bereich Jazz und Improvisierte Musik.

Aktuell stehen folgende Förderprogramme zur Verfügung:

JAZZSPEZIFISCHE FÖRDERPROGRAMME

Basisförderung Jazz
Gefördert werden ausschließlich Berliner Jazzformationen, deren Stammbesetzungen nachweislich mindestens 5 Musiker*innen oder mehr umfassen, deren Arbeitsmittelpunkt in Berlin liegt und die bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten sind. Kriterien für die Gewährung einer Basisförderung sind in erster Linie die künstlerische Qualität, Entwicklungsfähigkeit
und Kontinuität.
Die Förderungssumme für ein Ensemble beträgt pro Förderungsjahr maximal 50.000 €.
Alle Informationen zur Basisförderung Jazz

Jazzpreis Berlin
Seit 2017 vergeben das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), vertreten durch sein Kulturradio radio3, gemeinsam den Jazzpreis Berlin.
Der*die Preisträger*in wird von einer Expert*innenjury benannt, eine Bewerbung ist nicht möglich.
Alle Informationen zum Jazzpreis Berlin

Projektförderung Jazz
Gefördert werden zeitlich begrenzte und nicht-kommerzielle Vorhaben im Bereich Musik, deren inhaltlicher Schwerpunkt auf Jazz liegt. Eine grundsätzliche Offenheit gegenüber allen Spielarten des Jazz und der improvisierten Musik ist darin eingeschlossen.
Darunter fallen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Festivals. Vernetzende Projekte insbesondere zur Stärkung und Sichtbarmachung von Frauen im Jazz sind ausdrücklich erwünscht.
Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind. Die Ausschreibung erfolgt jährlich.
Die nächste Antragsfrist ist der 01. Oktober 2024, 14.00 Uhr.
Alle Informationen zur Projektförderung Jazz

Arbeitsstipendien Jazz
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Arbeitsstipendien im Bereich Jazz zur Förderung von Künstler*innen sowie zur Stärkung der Kunstform in Berlin.
Die Stipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel jährlich.
Die nächste Antragsfrist ist der 01. Oktober 2024, 14.00 Uhr.
Alle Informationen zu den Arbeitsstipendien Jazz

ALLGEMEINE FÖRDERPROGRAMME

Spartenoffene Förderung
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten (u.a. für Reihen und Festivals) aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Vergeben werden diese in verschiedenen Programmen.
Alle Informationen zu der Spartenoffenen Förderung

Ausschreibung zur Vergabe von Studioterminen
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bietet in Kooperation mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und dem ≡ TUNE IN Studio Berlin ≡ der Hans-Werner-Henze-Musikschule die Möglichkeit an, in einem professionell ausgestatteten Tonstudio eigene Produktionen durchzuführen. Hierfür wird ein Zeitkontingent zur Verfügung gestellt, welches im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an Berliner Musikschaffenden vergeben wird.
Alle Informationen zur Ausschreibung

Kofinanzierungsfonds
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstler*innen sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Alle Informationen zum Kofinanzierungsfonds

Reisestipendien für Auslandsvorhaben
Es werden Stipendien für Reise und Transport im Zusammenhang mit herausragenden Präsentationsvorhaben im Ausland vergeben. Gefördert werden Vorhaben von professionellen Berliner Künstler+innen oder Gruppen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte öffentlichkeitswirksame Präsentationsformate, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele.
Alle Informationen zur Ausschreibung

Hier geht es zur Übersicht der Förderprogramme im Bereich Musik der Senatsverwaltung

Stiftung Árvore

Die Stiftung Árvore fördert keine Projekte, sondern die Künstler*innen direkt in Form eines Lebenskostenbeitrags über einen Zeitraum von 4 Jahren.

Der monatliche Beitrag an Musikschaffende in der Schweiz ist 2100 Franken und 1200 Euro an solche in Deutschland. Das sind jeweils 60 % des Mindestlohns in den beiden Ländern.

Die Bewerbung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Eine Bewerbung ist ausschließlich in einem bestimmten Zeitrahmen möglich. Das Zeitfenster für 2024 ist bereits geschlossen.

Alle Informationen zum Förderprogramm der Stiftung Árvore

Musikfonds

Der Musikfonds ist eine Förderinstitution auf Bundesebene.

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.
Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.
Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. (Aus der Selbstbeschreibung des Musikfonds)

PROJEKTFÖRDERUNG

Anträge mit Antragssummen zwischen 3.001 und 50.000 EUR
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden.
Für 2024 noch ausstehend ist die 3. Förderrunde 2024:
Antragstellung: 01.-30.09.2024 (18:00 Uhr)

Anträge mit Antragssummen bis zu 3.000 EUR
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 EUR nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 EUR gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu mehreren Fristen im Jahr eingereicht werden. Für 2024 gibt es noch zwei Förderrunden:
4. Förderrunde 2024:
Antragstellung: 16.09.-14.10.2024 (18:00 Uhr)
5. Förderrunde 2024:
Antragstellung: 01.11.-29.11.2024 (18:00 Uhr)

Alle Informationen zu den Förderungen des Musikfonds

Initiative Musik

Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft und agiert auf Bundesebene.

Gestärkt wird die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Schwerpunkte der Programme, Projekte und Awards sind die Unterstützung von professionellen Newcomer*innen, Musiker*innen, Livemusikclubs und Musikunternehmen sowie der Ausbau bundesweit nachhaltiger Strukturen für Rock, Pop und Jazz.

Künstler*innenförderung
Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für in Deutschland lebende Musiker*innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik.
Die nächste Antragsphase findet von 21. Juni bis 12. Juli 2023 statt.
Alle Informationen zur Künstler*innenförderung

Internationale Tourförderung
Finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten für Musiker*innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten (Showcases, Supporttouren, Presse- und Promoauftritten) im Ausland.
Antragstellung spätestens 5 Wochen vor Tourbeginn.
Alle Informationen zur Internationalen Tourförderung

GO! Export
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Alle Informationen zur GO! Export-Förderung

DO! Export
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler*innen im Ausland. Das Programm befindet sich aktuell in der Pilotphase.
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Alle Informationen zur DO! Export-Förderung

Infrastrukturförderung
Unterstützung für Projekte und Formate, die auf den Aufbau und die Entwicklung von Netzwerken und nachhaltigen Rahmenbedingungen für Künstler*innen und die Popularmusik in Deutschland zielen.
Die Antragsphase für die 2. Förderrunde im Jahr 2024 startet am 09. September und läuft bis 30. September 2024, 18.00 Uhr.
Alle Informationen zur Infrastrukturförderung

Live 500
Das Förderprogramm Live 500 setzt seinen Förderfokus auf niedrigschwelligen Livemusikformate. Es soll ein Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstler*innen (auch im Newcomer*innen-Bereich) zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen ebenso wie für das Publikum zu ermöglichen. Ein weiteres Förderziel ist es, durch das Programm Live 500, die ländlichen und kulturstrukturell schwächeren Regionen stärken.
Anträge für Live 500 – 2. Förderrunde (2024/2025) können vom 23.09.2024 (13:00 Uhr) bis zum 23.10.2024 (13:00 Uhr) gestellt werden.
Alle Informationen zu Live 500

PlugIn
Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das neu aufgelegte Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.
Anträge konnten zwischen dem 17.06. und dem 12.07.2024 (18 Uhr) gestellt werden.
Alle Informationen zu PlugIn

Festivalförderfonds
Mit dem Festivalförderfonds wurde erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals: mindestens 80% der bewilligten Projekte sollen von Festivals mit max. 15.000 Besucher*innen durchgeführt werden. Aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.
Anträge für den Festivalförderfonds konnten vom 06.11.2023 (13:00 Uhr) bis 18.12.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden.
Alle Informationen zum Festivalförderfonds

Geschlechtergerechtigkeit & Diversität

Die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Diskriminierungssensibilität sind ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der IG Jazz Berlin und sind vor allem in diesem Jahr vermehrt in den Fokus gerückt. In ihrer Arbeit setzt sich die IG Jazz Berlin für eine geschlechtergerechte und diskriminierungssensible Jazzszene in Berlin ein.

Neben internen Diskussionen und Weiterbildungen zu diesen Themen hat die IG Jazz Berlin mehrere Panels und Podcastfolgen im Rahmen der Jazzwochen 2,3,4 und 5 durchgeführt und aufgenommen.

Panels

Jazzwoche Berlin #6: Recognizing Visibilities

Jazzwoche Berlin #6: Nähe & Distanz - Grenzen und Ungleichheiten sichtbar machen

Jazzwoche Berlin #5: Über:Safe(r) Spaces

Jazzwoche Berlin #4: Queerness im “Jazz”

Jazzwoche Berlin #3: Gleichstellung und Diversity in der Berliner Jazzszene

Jazzwoche Berlin #2: Hierarchien im musikalischen Miteinander

Podcasts

Im Rahmen des Podcasts “Jazz.leben - Stimmen aus der Szene” wurden u.a. die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Diversität, Rassismus, Queerness, kritische Männlichkeit, Klassismus, Privilegien und strukturelle Benachteiligung in verschiedenen Gesprächen aufgegriffen. Alle Folgen sind auf der Webseite der Jazzwoche Berlin zu finden oder beispielsweise auf Spotify.

Auch in dem Podcast der IG Jazz Berlin, “B:jazz”, wird der Themenkomplex Geschlechtergerechtigkeit und Diversität in einzelnen Folgen behandelt, beispielsweise in folgenden Folgen:

Folge Nr. 6: Queer Cheer + Music Me Too: addressing violence and discrimination in jazz and improvised music

Folge Nr. 8: Classism and Access

Folge Nr. 11: Eltern und Jazz

Die IG Jazz Berlin ist zudem Mitunterzeichnerin der Gemeinsamen Erklärung zur Gleichstellung von Frauen im Jazz die von der Deutschen Jazzunion verfasst wurde.

Verschiedene Workshops zum Thema Diskriminierung, Diversität und Umgang mit Grenzüberschreitungen sind für März 2024 geplant.

Du möchtest dich als Mitglied in diese Prozesse einbringen? Dann melde dich mit dem Betreff Geschlechtergerechtigkeit & Diversität unter post@ig-jazz-berlin.de

Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung und von sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt

Hier findet ihr eine Auswahl an Beratungs- und Anlaufstellen in Berlin für Menschen, die Diskriminierung, insbesondere Sexismus, Rassismus, Queer- und Transfeindlichkeit und/oder sexualisierter, häuslicher, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt waren oder sind.

Die Liste wird laufend ergänzt und aktualisiert.

  • akse: aktiv und selbstbestimmt e.V.: Beratung für Menschen mit Behinderung

  • Anlauf­stelle für Diskri­mi­nie­rungs­schutz an Schulen (ADAS): Beratung für Schüler*innen, Eltern, lehrkräfte und Schulpersonal an Berliner Schulen, die Diskriminierung erlebt haben

  • Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB: Beratungsstelle primär für in Berlin lebende Menschen, die rassistische und damit zusammenhängende Diskriminierungserfahrungen machen

  • Berliner Krisendienst: Hilfe bei psychosozialen Krisen und akuten seelischen und psychiatrischen Notsituationen

  • BIG Hotline target_blank: Hilfe bei häuslicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Nummer: 030 611 03 00

  • Each One Teach One (EOTO): bietet Beratung für Schwarze, Afrikanische und Afrodiasporische Menschen in Berlin in allen Fällen von Diskriminierung an

  • Gladt e.V.: engagieren sich gegen Rassismus, Sexismus, Trans*- und Homofeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit sowie andere Formen von Diskriminierung.

  • LADG Ombudsstelle: Unterstützt und berät bei der Durchsetzung der Rechte nach dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz

  • LARA: Fachstelle und Beratung gegen sexualisierte Gewalt and Frauen

  • LesMigraS: Beratung für Lesben, bisexuellen Frauen, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen und Meldestelle für diese Personengruppen für erlebte Gewalt und Diskriminierung

  • MANEO: hilft schwulen und bisexuellen Männern, die von schwulenfeindlicher Gewalt und Diskriminierung betroffen sind.

  • Reach Out: Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin. Unterstützt und beraten werden auch Angehörige, Freund*innen der Opfer und Zeug*innen eines Angriffs.

  • Schwulenberatung Berlin: Beratungs- und Gruppenangeboten, die sich an schwule, lesbische, bisexuelle, trans* und inter* Menschen richten

  • themis- Vertrauensstelle: Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche

  • TrIQ: gewährleistet ein professionelles Beratungsangebot in den Bereichen Trans*, Inter* und Queer.

  • Wildwasser Berlin: Unterstützt Frauen und Mädchen, die in ihrer Kindheit sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren