IG JAZZ CORONA NOTES
Stand 02.04.2020
Die Ereignisse überschlagen sich und viele von uns sind massiv von den Auswirkungen von Covid-19 in Form von Verdienstausfällen, Umsatzeinbußen etc. betroffen. Hier findet ihr eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen für Musikschaffende und Veranstalter*innen sowie Links zu Umfragen, Maßnahmen und Forderungen von politischen Verbänden und Akteuren. Wir werden diese Liste nach bestem Gewissen aktuell halten und freuen uns über Hinweise zu möglichen Ergänzungen oder Korrekturen an post@ig-jazz-berlin.de.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU COVID-19:
PRESSEMITTEILUNG DER IG JAZZ
17.3.2020 „Auswirkungen von Covid19 für zahlreiche Akteure der Berliner Jazzszene existenzbedrohend“
Pressemitteilung der IG Jazz Berlin zu den Auswirkungen von Covid19 auf die Berliner Jazzakteure
Auszug aus der von der Bunderegierung und dem Land Berlin finanzierten Jazzstudie 2016 zur Arbeitsrealität von Jazzmusiker*innen in Deutschland.
1. STAATLICHE SOFORT NOTHILFEN
Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Das ist ein Paket für alle Branchen, es gibt keinen eigenen Fonds für Kulturschaffende.
Von Seiten des Bundes wird auf zwei Säulen gesetzt: wer in der privaten Existenz bedroht ist, findet einerseits „erleichterten Zugang“ (der allerdings noch nicht ganz definiert ist) in die Grundsicherung, wer finanzielle Hilfe zur Sicherung seiner beruflichen Existenz braucht, dem wird mit einem unbürokratischen Sofortprogramm für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe einmalige Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Das soll insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten.
1.1. Hilfspaket des Bundes u.a. für Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
Dazu ein Eckpunktepapier „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ kommuniziert über das Bundeswirtschaftsministerium.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Und hier der Antrag auf Soforthilfe für besonders geschädigte Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe (direkt beim Bundesfinanzministerium zu beantragen).
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-30-Musterantrag-Soforthilfen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Die Mittel des Bundes werden zusätzlich zu dem eben genannten direkten Weg übers Finanzministerium, sondern auch im Rahmen verschiedener Programme auch über die Länder vergeben.
Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Teilweise haben die Bundesländer zusätzlich noch eigene Hilfsfonds aufgesetzt, die Landesmittel nach eigenen Kriterien vergeben. Teilweise können sowohl Landes- als auch Bundesmittel in einem gemeinsamen Antrag beantragt werden (die Bundesmittel dann nach den Bundeskriterien). Hier ist zu empfehlen genau nachzulesen, welche Hilfen im jeweiligen Bundesland nach welchen Kriterien vergeben werden. Beispielsweise muss teilweise erst privates Vermögen aufgebraucht werden, in anderen Ländern nicht.
1.2. Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige und Kleinunternehmer des Berliner Senats
Berlin hat zwei gesonderte Soforthilfeprogramme aufgesetzt, die aus Landesmitteln finanziert wurden. Während die Soforthilfe I für größere Unternehmen zugänglich war, wurde die sogenannte Soforthilfe II für Soloselbständige und Kleinunternehmen so gestaltet, daß auch Freie Künstler*innen schnell und unbürokratisch finanzielle Zuschüsse erhalten konnten. Das Antragsprocedere wurde über die Investitionsbank Berlin (ibb) abgewickelt. Es konnten Soforthilfen von bis zu 5000,- € für freiberufliche und soloselbständige Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen sowie für kleine Unternehmen des privaten Kulturbetriebs in Berlin beantragt werden.
Info zum Soforthilfeprogramm II:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php
Seit dem 01.04.2020 ist das Antragsprocedere gestoppt. Ab Montag, 06.04.2020 können weitere Anträge gestellt werden – allerdings hat laut Mitteilung der ibb der Senat „beschlossen, die bisherige kombinierte Beantragung aus Landes- und Bundesmitteln in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen.“ Nach 5 Tagen waren die Mittel für die Soforthilfe II ausgeschöpft.
https://www.ibb.de/de/ueber-die-ibb/aktuelles/presse/pressemitteilungen/update-corona-hilfen-12-uhr.html
Die Vergabe dieser Bundesmittel unterliegt anderen Regularien. (siehe oben)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
1.3 Antrag für Selbstständige auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne
Dies gilt für angesteckte oder der Ansteckung verdächtigte Personen, die nicht mehr arbeiten dürfen.
Daher wird bei dem Formular ein Schrieb vom Gesundheitsamt verlangt.
https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php
Bei Selbständigen berechnet sich der Verdienstausfall pro Monat nach einem Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)). Nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ist der ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit maßgeblich. Als Nachweis dient der letzte Einkommenssteuerbescheid. Darüber hinaus können Aufwendungen für die private soziale Sicherung gemäß § 58 IfSG geltend gemacht werden.
1.4 Steuervorauszahlungen
Wer Steuervorauszahlungen zu leisten hat oder sonstige Steuerschulden, kann diese im Moment leichter stunden lassen. Zuständig ist das jeweilige Finanzamt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
2.SOFORTHILFEN ANDERER INSTITUTIONEN
2.1. GVL – einmalige Soforthilfe €250
Für Berechtigte in finanzieller Notlage hat die GVL eine Hilfsmaßnahme aufgesetzt. Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro erhalten.
Bei Unsicherheit ob man wahrnehmungsberechtigt ist: trotzdem Antrag stellen!
https://www.gvl.de/coronahilfe
https://www.gvl.de/gvl/aktuelles/corona-krise-nothilfe-fuer-berechtigte
2.2 GEMA Nothilfe-Programm
Die GEMA stellt nach eigenen Angaben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für Mitglieder bereit.
https://www.gema.de/aktuelles/pressemitteilungen/corona-pandemie-hilfe-fuer-mitglieder-und-kunden-der-gema/
Das Programm hat zwei Stufen. Im ersten Schritt bedeutet das Programm „Schutzschirm live“, dass GEMA-Mitglieder sich unter bestimmten Voraussetzungen künftige Ausschüttungen im Voraus auszahlen lassen können.
https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/voraussetzungen-schutzschirm-live/
Im zweiten Schritt – der wirksam wird, wenn der erste nicht greift – hat die „Solidargemeinschaft der GEMA aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Mit dem von der Sozialkasse der GEMA und den verschiedenen Wertungsverfahren getragenen „Corona-Hilfsfonds“ sollen Komponisten, Textdichter und Musikverleger unterstützt werden, die von der Corona-Pandemie außergewöhnlich stark betroffen sind und deren individueller, durch die Pandemie ausgelöster Härtefall nicht bereits über den „Schutzschirm LIVE“ oder sonstige Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden kann. Je nach seiner persönlichen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie kann das Mitglied aus dem Corona-Hilfsfonds Übergangshilfen von bis zu 5.000 EUR beantragen.“ (Quelle GEMA)
Unklar bislang, was ein „Härtefall“ und „außergewöhnliche Betroffenheit“ ist.
https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/
2.3. Deutsche Orchesterstiftung “Nothilfefond”
Die Deutsche Orchesterstiftung zeigt sich solidarisch mit den Freien und ruft zu Spenden auf. Anträge können vorerst nicht gestellt werden, „um bei der sehr hohen Zahl von Hilfsanträgen eine angemessene Relation zu den zu verteilenden Spendenmitteln zu wahren“.
https://orchesterstiftung.de/nothilfefond/?fbclid=IwAR253VgMYnav3YsKjPLhyVBEaJsc8UWitVNGrKIckv7yfYObeptzmzJYFdI
3.KSK
Zu empfehlen ist die Korrektur des voraussichtlichen Jahreseinkommens bei der KSK. Das senkt die monatlichen Beiträge und ist ohnehin wichtig, um der KSK wahrheitsgetreue Angaben zu machen, auch wenn sich das später auf die Rentenbezüge auswirken wird.
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf
https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/aenderungsmitteilungen.html
4. GRUNDSICHERUNG
Bei wem die oben genannten staatlichen Hilfen nicht ausreichen und wer keine nennenswerten Rücklagen hat, muss in die Grundsicherung gehen. Weil das kulturpolitisch eine streitbare Perspektive ist, die an der Arbeitsrealität und häufig auch den Statements aus der Politik widerspricht, wird diese Perspektive von vielen Kulturverbänden scharf kritisiert und es werden Alternativ-Vorschläge gemacht und grundsätzliche Diskussion angeregt. (siehe Punkt 11)
4.1 Grundsicherung / Hartz4
Man kann sich telefonisch arbeitslos melden, um einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.
Mehr Details zu Voraussetzungen, Beantragung und Bezug von ALG II:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/finanziell-absichern
www.arbeitsagentur.de/eServices
4.2 Erleichterter Zugang zur Grundsicherung während der Corona-Krise (z.B. Aussetzung der Vermögensprüfung)
Im Zuge der Corona-Krise sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern. Dazu gehört auch eine Aussetzung der Vermögensprüfung.
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
4.3. Grundsicherung und KSK
KSK-Versicherte, die ALG II beantragen und gleichzeitig weiterhin selbständig künstlerisch/publizistisch tätig sind (ALG2-Aufstocker), bezahlen weiterhin den Rentenversicherungsbeitrag an die KSK, der dem tatsächlichen Einkommen aus selbständiger künstlerischer/publizistischer Tätigkeit entspricht. Die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung werden vom JobCenter bezahlt. Nähere Informationen auf dem Mitteilungsformular, das man in dem Fall ohnehin an die KSK schicken muss:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_fuer_Mitteilungen/02_Mitteilung_ALG_I_II_.pdf
5.KONZERTABSAGEN und AUSFALLHONORARE
5.1.Rechtliche Situation
Die rechtliche Lage bezüglich der Konzertabsagen ist im Moment unübersichtlich und abhängig von der individuellen Vertragslage und der Frage, ob die Absage behördlich angeordnet war oder eigenverantwortlich von den Veranstalter*innen abgesagt wurde.
Hier ist es ratsam, bei Veranstaltern, die öffentlich gefördert sind nachzufragen. Derzeit werden – in den Bundesländern in unterschiedlichem Ausmaß – ermöglicht flexibel mit den Förderstatuten umzugehen. Teilweise können prozentuale Ausfallgagen bezahlt werden (zB Berlin), teilweise werden Gagen zur Hälfte ausbezahlt und die Konzerte verschoben, für die dann später die zweite Hälfte bezahlt wird, teilweise können nur vorgestreckte Kosten abgerechnet werden.
Sehr guter Leitfaden zur Rechtsgrundlage in der Corona-Krise des Verbandes Freier Ensembles FREO e.V.:
https://freo.online/wp-content/uploads/2020/03/Rechtsgrundlage-Coronakrise_kleiner-Leitfaden_FREO-1.pdf
zwei weitere Beiträge:
https://www.kanzlei-laaser.com/ausfallentschaedigungen/
https://www.haerting.de/neuigkeit/absage-von-veranstaltungen-wegen-des-corona-virus-was-bedeutet-das-fuer-die-veranstalter?fbclid=IwAR2ItnLiJ26q4eMCp4GjlG1qONVH1DJfx9v5rEEACka6Mg6N6acU9sKQ53I
5.2. Dokumentation
Grundsätzlich ist es ratsam, individuell alle Absagen und Gagenausfälle genau zu dokumentieren um später Belege zu haben, falls es staatliche Nothilfefonds geben sollte. Im Zweifelsfall ist auf jeden Fall sinnvoll, die Absage und die Höhe des Ausfalls vom Veranstalter dokumentieren zu lassen. Hierzu eine Vorlage von verdi:
vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++4e085142-660f-11ea-9bec-001a4a160100?fbclid=IwAR3dh6-tnIuBFtrlFsiBdnMFJ6opHEfM7Slkc8sKgx003EPVSOeAAsLTEHM
5.3. Empfehlung Deutsche Orchestervereinigung (DOV):
Versuchen Sie, sich auf eine Verschiebung des Veranstaltungstermins zu einigen.
Ist dies nicht möglich, machen Sie vertraglich vereinbarte Ausfallhonorare geltend oder versuchen Sie, diese nachträglich mit dem*der Veranstalter*in auf Kulanzbasis zu vereinbaren.
Bewahren Sie Vertragsvereinbarungen und Absagen in schriftlicher Form zur Dokumentation auf und dokumentieren Sie die Ihnen entgangene Honorare. Dies könnte zu einem späteren Zeitpunkt zur Beantragung von Entschädigungsleistungen o.ä. nützlich werden.
Beim Abschluss neuer Verträge verhandeln Sie bereits jetzt über mögliche Ausfallhonorare.
Sind bereits Teilleistungen zu einem Projekt (z.B. Proben) erbracht worden, besteht der Honoraranspruch zumindest anteilig.
6.LIVE STREAMING
6.1 Rundfunklizenz
Für die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen – zu denen unter anderen auch Streaming zählen kann – ist eine medienrechtliche Zulassung notwendig, die sogenannte Rundfunklizenz.
Diese Zulassung ist zur Zeit ausgesetzt, sollte man aber auf dem Schirm haben, wenn man das Streaming professionalisiert.
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_Leitfaeden/Medienanstalten_Infoblatt_Live-Streaming_Corona-Epidemieschutz.pdf
6.2 GEMA für Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen
Sie müssen ihre Veranstaltungen wie Konzerte, Gottesdienste, Fitnesskurse, Clubabende etc. aufgrund der aktuellen Lage um den Corona-Virus absagen oder die Location schließen. Wenn Sie an Stelle der ursprünglich geplanten Veranstaltung eine Live-Übertragung derselben stattfinden lassen, dann ist dieser Live-Stream als Ersatz der vertraglich geregelten Veranstaltung vom bestehenden Pauschal bzw. Lizenzvertrag gedeckt. Eine separate Lizenzierung des Livestreams ist nicht notwendig. Bestehende Lizenzverträge müssen Sie nicht kündigen, sondern können weiterlaufen.
6.3 GEMA für Nutzung der Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch, Twitter
Livestreaming über diese Social Media Plattformen ist in den Lizenzverträgen mit den jeweiligen Plattformen inkludiert, insoweit ist eine Einzellizenzierung von Livestreams, die auf diesen Plattformen erfolgen, nicht notwendig.
6.4 GEMA für andere Nutzungen von Live-Streams (ohne bestehenden Pauschal- oder Lizenzvertrag, auf der eigenen Website o.ä.)
Sind keine der vorgenannten Sachverhalte für Ihren Live-Stream zutreffend, möchten wir Sie auf unseren Tarif VR-OD 10 für Online Nutzungen und den Lizenzshop der GEMA aufmerksam machen: Lizenzshop. Wir bitten Sie, über diesen Lizenzshop eine Lizenzierung vorzunehmen. Sollte diese – auf geringfügige Nutzungen bereits entsprechend abgestimmte – Vergütung aufgrund und für die Dauer der Corona-Pandemie (zunächst bis Ende April) eine unangemessene Härte für Sie darstellen oder der Tarif aufgrund höherer Abrufzahlen nicht zustimmend sein, teilen Sie uns bitte die tatsächlichen Abrufzahlen mit. Wir werden eine angemessene Lösung in diesen Fällen finden.
7.UMGANG MIT FÖRDERUNGEN DER SENATSVERWALTUNG MIT FÖRDERUNGEN DER SENATSVERWALTUNG FÜR KULTUR UND EUROPA
7.1 Allgemeine Informationen
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/
7.2 Aktuelle Hinweise für geförderte Projekte und Dokumentationsformular
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/
7.3 Verfahrensvereinfachung im Zuwendungsrecht:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.913796.php
Ausfallhonorare von 60 % für bis zum 15.3. engagierte Künstler*innen möglich, ausfallbedingte Mehrkosten (zB. Reisekosten) nicht durchführbarer Projekte abrechenbar, Änderung des Zuwendungszwecks möglich…
8.REISEKOSTEN
8.1. Reisekosten bei geförderten Projekten
Bei geförderten Projekten können Reisekosten auch bei Nichtdurchführung abgerechnet werden. (s.o)
8.2. In Vorleistung ausgelegte Reisekosten
Eine besondere Situation liegt vor, wenn für Konzerte oder Tourneen Festgagen vereinbart wurden, die Reisekosten inkludieren. Bei Absage ist zu empfehlen, die Veranstalter zu kontaktieren, ob die voraus geleisteten Ausgaben für Reisen und gegebenenfalls auch Hotels erstattet werden können. Sollte der Veranstalter öffentlich gefördert sein, müsste er bei seinen Förderern die bereits getätigten Reisekosten abrechnen können. Hier werden die Regelungen je nach Bundesland und auch in anderen Ländern unterschiedlich sein. Es ist zu empfehlen es zu versuchen.
8.3. in allen anderen Fällen:
Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Deutsche Bahn
Kulanzverfahren Antrag auf Rückerstattung/Gutschrift
Man kann bis zum 30.4.2020 bei der Deutschen Bahn Tickets in Gutschriften umtauschen.
https://www.bahn.de/p/view/home/info/sonderkommunikation-kulanz.shtml
Airlines
Keine einheitliche Regelung. Bei jeweiliger Airline anrufen und auf Kulanz bitten.
9.UMFRAGEN
Gleich zu Beginn der Krise haben sowohl der Landesmusikrat Berlin als auch der Deutsche Musikrat Umfragen zu Auswirkungen von Corona auf die Musiklandschaft gemacht, um gegenüber der Politik Zahlen nennen zu können. Die Umfragen sind geschlossen, Ergebnisse bislang nicht veröffentlihct.
10.INFORMATIONEN FÜR VERANSTALTER*INNEN
10.1.Geförderte Veranstalter*innen ohne festen Ort
Siehe oben (Punkte 1-8)
10.2. Zusätzliche Informationen für Clubbetreiber*innen mit festem Ort
Ausführliche Informationen für Unternehmer in Berlin:
https://www.berlin.de/sen/web/corona/
Auf dieser Seite sind umfängliche Informationen und Unterstützung für Unternehmen in Berlin zu finden, darunter Hinweise zur SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, Leitfäden für Unternehmen und für Selbständige und Links zu allen relevanten Insitutionen wie z.B. die ibb, IHK, Dt. Hotel und Gaststättenverband, Bundesfinanzministerium, KfW etc.
11.POLITISCHE FORDERUNGEN VON VERBÄNDEN UND AKTEUREN
Zahlreiche Verbände und Akteure haben Solidaritätsadressen und politische Forderungen formuliert. Das Sammeln und laufende Aktualisieren dieser Forderungen übersteigt unsere zeitlichen Ressourcen.
Hervorzuheben ist die Forderung des Deutschen Kulturrats nach einem Kulturinfrastrukturfond
https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/kultur-ist-in-der-krise-lebensmittel-nationaler-kulturinfrastrukturfoerderfonds-notwendig/
ebenso wie die Forderung nach einem befristeten Grundeinkommen des Deutschen Musikrats und der Deutschen Jazzunion
https://www.musikrat.de/aktuelles/detailseite/coronakrise-deutscher-musikrat-fordert-befristetes-grundeinkommen?fbclid=IwAR2Z1j-Tkt3dUZSB_VrqZg17OaYeUhQv-MH2FnHLNDQFpgUXsV0VZtLOSP0
http://www.deutsche-jazzunion.de/category/neuigkeiten/
Hier die wichtigsten Webadressen der Verbände:
https://www.kulturrat.de/
https://www.musikrat.de/
www.deutsche-jazzunion.de
http://allianz-der-freien-kuenste.de/
https://mmm.verdi.de/
https://freo.online/corona-pandemie/
https://www.clubcommission.de/livekomm-statement-zu-den-massnahmen-gegen-das-coronavirus/
https://www.dov.org/aktuelles/aktuelle-meldungen-pressemitteilungen
Fast alle Verbände verbreiten aktuelle Informationen per Newsletter.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle der Corona-Newsletter des Deutschen Kulturrats
https://www.kulturrat.de/corona/newsletter/
12.STATEMENTS AUS DER POLITIK
Das Sammeln und laufende Aktualisieren von Statements aus der Politik übersteigt unsere zeitlichen Ressourcen.
Hier eine Auswahl wichtigster Webadressen politischer Institutionen, auf denen ihr tagesaktuelle Pressemitteilungen und Pressespiegel findet:
Staatsministerin für Kultur und Medien
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/
Kultusministerkonferenz
https://www.kmk.org/
Pressemitteilungen Senatsverwaltung für Kultur und Europa
https://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/
13.PETITIONEN
Open Petition für Hilfen für Freiberufler und Künstler während Corona Shutdowns
https://www.openpetition.de/petition/online/hilfen-fuer-freiberufler-und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns“
14.ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Kreative Deutschland
Dieses Pad sammelt und aktualisiert sämtliche Soforthilfen und Unterstützungsangebote, die Kultur- und Kreativschaffende aktuell in Anspruch nehmen können. Sehr übersichtlich und immer aktuell:
https://padlet.com/kreativedeutschland/zu41puas9yk3?fbclid=IwAR0cUeLFbazWZTuqjRjDzJ9q2aJLSZuKK56jTNsbixEe5m-zU9BiYqcoGJc
Informationen des Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes mit laufenden Updates
https://kreativ-bund.de/corona
Informationen von Creative City Berlin
https://www.creative-city-berlin.de/de/news/2020/3/13/corona-krise-hilfestellung-fur-kunstler-und-selbstandige-aus-der-kultur-und-kreativwirtschaft/?fbclid=IwAR1t3JOkVU1JVQs8BafMoVcQLEAoRZVEZMqm2ftfWAbiDYTLHTHLdaq9jV4
DOV Leitfaden
Deutsche Orchestervereinigung hat Leitfaden für Freischaffende veröffentlicht, der laufend aktualisiert wird.
https://www.dov.org/oeffentliche_meldungen/aktualisiert-leitfaden-fuer-freischaffende-der-corona-krise